
Vergütung
Die Vergütung richtet sich dabei nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Kassenpatienten haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich einen Teil der Gebühren von ihrer Krankenkasse auf Antrag nachträglich erstatten zu lassen. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt, um den Kostenrahmen abschätzen zu können.
Für das Basismodul inklusive schriftlichen Befund muss mit Kosten von 300 Euro gerechnet werden.